Jagd kann Wildschweine nicht regulieren

Regelmäßig pünktlich zum Herbstbeginn blasen Jäger und Landwirte zum Angriff auf unsere heimische Tierwelt auf Feldern, Wiesen und in unseren Wäldern. Jedes Jahr aufs Neue werden Argumente aus dem Bereich des Jägerlateins medienwirksam verbreitet, um Stimmung für die Jagd und gegen unsere heimischen Wildtiere zu machen. Wenn Medienkampagnen gegen Wildschweine in den nächsten Tagen an Sie heranfluten, prüfen Sie diese Aussagen an den Informationen von Wissenschaftlern, Biologen und Berufsjägern. weiterlesen

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Jagd reguliert nicht!

Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden
Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstückes, das gegen Ihren Willen bejagt wird? Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten und Wildtiere sowie Haustiere (Katzen und Hunde) töten.

Europäischer Gerichtshof: Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte
All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Austritt jetzt möglich!
Am 06.12.2013 ist das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Sie können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Lesen Sie das Informationsblatt (A4, 4 Seiten)

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Flyer "Zwangsbejagung ade" Bildschirmansicht
Flyer "Zwangsbejagung ade" Druckversion
Leprorello / Faltblatt "Zwangsbejagung ade" Bildschirmansicht
Leprorello / Faltblatt "Zwangsbejagung ade" Druckversion

mehr Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de

  • Infoblatt "Zwangsbejagung ade" (Art. 512)

    Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstückes, das gegen Ihren Willen bejagt wird? Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten und Wildtiere sowie Haustiere (Katzen und Hunde) töten. All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

    0,10 €*

  • Flyer: Jagd reguliert nicht!

    Wissenschaft entlarvt Jägerlatein: Jagd fördert die unkontrollierte Vermehrung von Wildschweinen Jägerlatein lehrt: Wildschweine müssen massiv bejagt werden. Die Realität zeigt: Je mehr Wildschweine geschossen werden, desto mehr vermehren sie sich. Jagd reguliert nicht. Sie schafft überhöhte Bestände.

    0,20 €*

  • Forderungen für eine Novellierung der Jagdgesetze

    Forderungen für eine Reform der Jagdgesetzgebung Jagd und Jäger geraten zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Seit Jahren kritisieren nicht nur Natur- und Vogelschützer, sondern auch renommierte Wissenschaftler die Jagd mit Zahlen und Fakten. So ist längst erwiesen, dass die Freizeitjagd überflüssig und schädlich ist und sich nicht mit wissenschaftlichen Argumenten rechtfertigen lässt - auch nicht in unserer heimischen Kulturlandschaft. Der anerkannte Biologe Prof. Dr. Josef Reichholf von der Zoologischen Staatssammlung München, der auch an beiden Münchner Universitäten lehrt, kommt zu dem Ergebnis, dass die Jagd - nach der industriellen Landwirtschaft - der "Artenfeind Nr. 2" ist. Im Tierschutzrecht bewanderte Juristen machen zudem geltend, dass viele Regelungen der Jagdgesetzgebung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind, seitdem der Tierschutz zum Staatsziel erhoben worden ist (Art. 20a Grundgesetz).

    0,20 €*

  • Infoblatt "Schluss mit Hubertusmessen"

    Hubertus entsagte der Jagd - Wann folgen Jäger Hubertus nach?

    0,10 €*

  • Broschüre: Jagd kann Wildschweine nicht regulieren

    Regelmäßig pünktlich zum Herbstbeginn blasen Jäger und Landwirte zum Angriff auf unsere heimische Tierwelt auf Feldern, Wiesen und in unseren Wäldern. Jedes Jahr aufs Neue werden Argumente aus dem Bereich des Jägerlateins medienwirksam verbreitet, um Stimmung für die Jagd und gegen unsere heimischen Wildtiere zu machen. Wenn Medienkampagnen gegen Wildschweine in den nächsten Tagen an Sie heranfluten, prüfen Sie diese Aussagen an den Informationen von Wissenschaftlern, Biologen und Berufsjägern.

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