Infoblatt "Zwangsbejagung ade" (Art. 512)

Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden
Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstückes, das gegen Ihren Willen bejagt wird? Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten und Wildtiere sowie Haustiere (Katzen und Hunde) töten.

Europäischer Gerichtshof: Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte
All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Austritt jetzt möglich!
Am 06.12.2013 ist das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Sie können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Lesen Sie das Informationsblatt (A4, 4 Seiten) als pdf-download:
Flyer "Zwangsbejagung ade" Bildschirmansicht
Flyer "Zwangsbejagung ade" Druckversion
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Wenn Sie Flyer verteilen möchten, können Sie auch größere Stückzahlen gegen Spende bestellen unter: info@brennglas.com

Mehr Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de

Weitere Informationen: Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade
www.zwangsbejagung-ade.de

Infoblatt "Zwangsbejagung ade" (Art. 512)

Artikelnummer: 512

Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstückes, das gegen Ihren Willen bejagt wird? Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten und Wildtiere sowie Haustiere (Katzen und Hunde) töten. All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

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